Satzung

Stand 28.10.2018

1. Name und Zweck des Vereins

Der Verein „Hartmannsdorfer Heimatverein“ e.V. dient dem Zweck, die Liebe zu unserer Heimat bzw. dem Dorf Hartmannsdorf und seiner näheren Umgebung zu fördern. Dazu ist die geschichtliche Entwicklung unseres Dorfes aufzuhellen und im Bewusstsein der Mitglieder und der Einwohner des Dorfes wach zu halten. Ziel dabei ist es, aus den positiven Entwicklungsrichtungen der Vergangenheit neue Wege der Gestaltung unseres Dorfes abzuleiten und das Heimatbewusstsein im Dorf zu stärken.

Um dieses Ziel zu erreichen trifft sich der Verein regelmäßig zu seinen Sitzungen. Der Verein hat seinen Sitz in Hartmannsdorf. Er ist unter der Nummer VR 320 in das Vereinsregister des Kreisgerichts Chemnitz/Land (jetzt Amtsgericht Chemnitz VR 40346) eingetragen.

2. Gemeinnützigkeit

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar Gemeinnützigkeit, nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos tätig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3. Mitglieder

Die Mitgliedschaft ist durch schriftliche Beitrittserklärung zu beantragen. Mitglied kann jedermann werden, der sich für den Zweck des Heimatvereins interessiert und dafür einsetzt.

4. Pflichten

Die Mitglieder haben die Pflicht, die Sitzungen regelmäßig zu besuchen und alles zu tun, was dem Wohl des Vereins förderlich ist.

5. Beitragspflicht

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten.

6. Organe des Vereins

Sie gliedern sich in a) Vorstand und b) Mitgliederversammlung

7. Vorstand und Kontrollkommission

Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

Vorsitzender

Stellvertreter

Kassenverwalter

Die Kassenprüfungskommission besteht aus zwei Mitgliedern, die nicht Vorstandsmitglieder sind.       

Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt, die Kassenprüfer für 1 Jahr.

8. Vertretung des Vereins

Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende vertreten den Verein nach innen und außen, es besteht Einzelvertretungsberechtigung. Die beiden Personen sind Vertreter im Rechtsverkehr.

9. Mitgliederversammlung

Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, möglichst im ersten Kalendervierteljahr. Die Einladungen dazu erfolgen rechtzeitig schriftlich. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst und vom Veranstaltungsleiter protokolliert und von mindestens einem Vorstandsmitglied, das nicht der Protokollführer war, unterzeichnet. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf stattfinden.

10. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur durch einen mit Dreiviertelmehrheit gefassten Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes erhält die Gemeinde Hartmannsdorf das Vermögen des Vereins, das ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden ist.

Die Vereinssatzung wurde in der Mitgliederversammlung am 01.11.1991 beschlossen. Die vom Finanzamt geforderten Veränderungen wurden während der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 18.091992 eingefügt. Durch Mitgliederversammlung vom 26.10.2018 erfolgte eine weitergehende Satzungsänderung.

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